Gottesdienste ab dem 23.1.2021
Wichtiger Hinweis zu den verlängerten Corona-Maßnahmen.
Für Gottesdienste gilt ab dem 23.1.2021:
....in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Gemeindesgesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt.
Quelle: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/massnahmen-weiter-verlaengert
Das bedeutet, dass sowohl Stoffmasken als auch nur ein Plastik-Gesichtsschild nicht mehr ausreichen.